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   BPatG, 10.05.2005 - 33 W (pat) 206/03   

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BPatG, 10.05.2005 - 33 W (pat) 206/03 (https://dejure.org/2005,31859)
BPatG, Entscheidung vom 10.05.2005 - 33 W (pat) 206/03 (https://dejure.org/2005,31859)
BPatG, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 33 W (pat) 206/03 (https://dejure.org/2005,31859)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 10.05.2005 - 33 W (pat) 206/03
    Kann einer Wortmarke ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ergibt sich daraus ein tatsächlicher Anhalt dafür, dass ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 10.05.2005 - 33 W (pat) 206/03
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 10.05.2005 - 33 W (pat) 206/03
    Denn jedenfalls unter Anwendung des Art. 7 Abs. 1 c) GMV, der dem § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entspricht, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass ein Wortzeichen nach dieser Bestimmung von der Eintragung ausgeschlossen werden kann, wenn es in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (EuGH GRUR 2004, 146 - Doublemint).
  • BPatG, 26.10.1999 - 27 W (pat) 93/99

    "128" als beschreibende Angabe in der elektronischen Datenverarbeitung

    Auszug aus BPatG, 10.05.2005 - 33 W (pat) 206/03
    Denn zum einen wird aus dem konkreten Zusammenhang, in dem die Bezeichnung jeweils für bestimmte Dienstleistungen verwendet wird, deutlich, welcher Bedeutungsgehalt im Einzelfall im Vordergrund steht (vgl. a. BPatG GRUR 2000, 330 - Ziffer 128).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 10.05.2005 - 33 W (pat) 206/03
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
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